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   VG Neustadt, 08.05.2006 - 3 K 1431/05.NW   

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https://dejure.org/2006,35822
VG Neustadt, 08.05.2006 - 3 K 1431/05.NW (https://dejure.org/2006,35822)
VG Neustadt, Entscheidung vom 08.05.2006 - 3 K 1431/05.NW (https://dejure.org/2006,35822)
VG Neustadt, Entscheidung vom 08. Mai 2006 - 3 K 1431/05.NW (https://dejure.org/2006,35822)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Naturschutzrechtliche Befreiung für Zufahrt zu geplantem Einkaufsmarkt abgelehnt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 10.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Auszug aus VG Neustadt, 08.05.2006 - 3 K 1431/05
    850 qm bereits das Merkmal der Großflächigkeit gemäß § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung - BauNVO - (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 24. November 2005 - Az.: 4 C 10.04, 4 C 14.04, 4 C 3.05, und 4 C 8.05).
  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 14.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Auszug aus VG Neustadt, 08.05.2006 - 3 K 1431/05
    850 qm bereits das Merkmal der Großflächigkeit gemäß § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung - BauNVO - (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 24. November 2005 - Az.: 4 C 10.04, 4 C 14.04, 4 C 3.05, und 4 C 8.05).
  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 8.05

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Auszug aus VG Neustadt, 08.05.2006 - 3 K 1431/05
    850 qm bereits das Merkmal der Großflächigkeit gemäß § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung - BauNVO - (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 24. November 2005 - Az.: 4 C 10.04, 4 C 14.04, 4 C 3.05, und 4 C 8.05).
  • BVerwG, 18.06.1997 - 6 C 3.97

    Naturschutz - Artenschutz - Ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung -

    Auszug aus VG Neustadt, 08.05.2006 - 3 K 1431/05
    Eine nicht beabsichtigte Härte im Sinne des Gesetzes liegt dann vor, wenn der Normgeber den in Frage stehenden Sachverhalt in seinen Konsequenzen für den Betroffenen nicht erkannt hat oder nicht erkennen konnte und der Betroffene mit dem den Sachverhalt betreffenden naturschutzrechtlichen Verbot unzumutbar benachteiligt wird ( BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1997 - 6 C 3.97 - NuR 1998, 541, 543 [BVerwG 18.06.1997 - 6 C 3/97] ).
  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 3.05

    Entscheidungen zum großflächigen Einzelhandel

    Auszug aus VG Neustadt, 08.05.2006 - 3 K 1431/05
    850 qm bereits das Merkmal der Großflächigkeit gemäß § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung - BauNVO - (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 24. November 2005 - Az.: 4 C 10.04, 4 C 14.04, 4 C 3.05, und 4 C 8.05).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.1999 - 10 A 1699/99

    Verbot der Wiedererrichtung eines Gebäudes im Naturschutzgebiet

    Auszug aus VG Neustadt, 08.05.2006 - 3 K 1431/05
    Das Instrument der Befreiung aus Gründen einer nicht beabsichtigten Härte kann vorbehaltlich weiterer Voraussetzungen für solche Fälle herangezogen werden, in denen die Anwendung der Gebots- oder Verbotsnorm zwar ihrem Tatbestand nach, nicht jedoch nach ihrem normativen Gehalt "passt", wenn mithin die Anwendung der Rechtsvorschrift im Einzelfall zu einem Ergebnis führen würde, das dem Normzweck, d.h. der mit der Norm für den Regelfall verfolgten materiellen Zielrichtung, nicht mehr entspricht und deshalb normativ so nicht beabsichtigt war (s. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Juli 1999 - 10 A 1699/99 -, NVwZ-RR 2000, 210).
  • VG Neustadt, 11.07.2005 - 3 K 2374/04

    Wohnhäuser am Standort des früheren Einkaufsmarkts in Birkenheide zulässig

    Auszug aus VG Neustadt, 08.05.2006 - 3 K 1431/05
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die von den Beteiligten zu den Gerichtsakten gereichten Schriftsätze, die Gerichtsakte 3 K 2374/04.NW und die Verwaltungsakten der Beklagten verwiesen.
  • VG Neustadt, 08.03.2007 - 4 K 1640/06

    Keine naturschutzrechtliche Befreiung für neues Wohngebiet in Wörth

    Da ein Bebauungsplan jedoch nur wirksam werden kann, wenn auch die zuständige Naturschutzbehörde für das geplante Vorhaben vorab eine Befreiung erteilt hat, hat die Klägerin ein eigenes Interesse an der Erteilung der begehrten Befreiung (vgl. VG Neustadt, Urteil vom 8. Mai 2006 - 3 K 1431/05.NW -).
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